Richtlinien

1. Die Avantgarde ist eine selbstständige Abteilung innerhalb des Schützenvereins.
 
2. Zweck der Avantgarde ist, die Förderung des Gemeinschaftssinns sowie die Belebung und Erhaltung alter Schützentraditionen.
 

1.  3. Mitglied kann jeder ab dem 12. Lebensjahre werden und ist gleichzeitig Mitglied des Hauptvereins und muss auch den Vereinsbeitrag (ab 18 Jahre 20 € pro Jahr) zahlen. Den Jahresbeitrag der Avantgarde setzt sich wie folgt zusammen (ab 16 Jahren 5 € und ab 18 Jahre 10 € pro Jahr)

 

4. Ein Avantgardist kann jederzeit aus der Avantgarde austreten. Der Austritt erfolgt schriftlich oder mündlich beim Kommandeur und befreit nicht von der Entrichtung des laufenden Jahresbeitrages. Er tritt aber nicht automatisch aus dem Hauptverein aus (separate Abmeldung erforderlich).
 
5. Ein aktives bzw. passives Mitglied wird nach 10 Jahren mit einem Orden oder einer Anstecknadel geehrt (weitere Ehrungen alle 5 Jahre). Jedem Avantgardisten, der 15 Jahre der Avantgarde aktiv angehört und sich um die Avantgarde besonders verdient gemacht hat, kann die Ehrenmitgliedschaft angetragen werden. Vorschläge für eine etwaige Ehrenmitgliedschaft sind dem Vorstand der Avantgarde schriftlich einzureichen. Ein Mitglied das 50 Jahre der Avantgarde angehört wird beitragsfrei gestellt.
 
6. Die Ausschließung eines Avantgardisten kann aus nachfolgenden Gründen erfolgen -  wenn ein Avantgardist:
a.)   Anstand und Sitte im Vereinsleben, bei Veranstaltungen der Avantgarde oder Festlichkeiten bei anderen Vereinen gröblich verletzt,
b.)   den Jahresbeitrag bis zum Ende eines laufenden Geschäftsjahres nicht entrichtet hat.
 
7.    Der Vorstand der Avantgarde besteht aus dem geschäftsführenden und dem erweiterten Vorstand:

Zum geschäftsführenden Vorstand gehören:

                    
                       1.)  1. Kommandeur
                       2.)  2. Kommandeur
                       3.)  1. Kassierer
                       4.)  1.Schriftführer

                                                           

Der erweiterte Vorstand wird zusätzlich gebildet aus dem

 
                    1.) 1. Banneroffizier
                    2.) 2. Banneroffizier
                    3.) 3. Banneroffizier
                    4.) 4. Banneroffizier
                    5.) 2. Kassierer
                    7.) Zugführer nach Bedarf
                    8.) jeweiliger Bierkönig
                    9.) jeweiliger Bierkaiser
                  10.)   AVG-Betreuer 

8.    Der Avantgardenvorstand wird in der Jahreshauptversammlung nach folgenden Richtlinien vorgeschlagen:

a.)  Die Vorstandsmitglieder werden in einem Rhythmus von 2 Jahren gewählt.

b.)  Die Vorschläge für die Kandidatur werden von den Avantgardenmitgliedern getätigt.

c.)  Es können nur Avantgardenmitglieder vorgeschlagen werden.

d.)  Die Stimmabgabe erfolgt in geheimer Wahl (Zettelwahl), falls für ein zu übernehmendes Amt mehr als ein Vorschlag getätigt wird.

e.)  Gewählt ist derjenige Avantgardist, der die einfache Mehrheit hat.

f.)   Im ersten Jahr wird in der Jahreshauptversammlung wie folgt gewählt:                          

                                                 

                                    1.) 1. Kommandeur   
                                    2.) 2. Kassierer
                               3.) 1. Schriftführer
                               4.) 2. Banneroffizier
                               5.) 4. Banneroffizier
                               6.)  Zugführer (bei Bedarf)
                               7.)  Kassenprüfer

                         

Im darauffolgenden Jahr der:

     

                                  1.) 2. Kommandeur 
                                  2.) 1. Kassierer
                              3.) 2. Schriftführer
                              4.) 1. Banneroffizier
                              5.) 2. Banneroffizier
                              7.)  Kassenprüfer

                           

9. Der 1.Kommandeur beruft Versammlungen ein und leitet diese. Für den Fall, dass der 1.Kommandeur verhindert ist, leitet der   2.Kommandeur die Versammlung. Für die Versammlung müssen Tagesordnungspunkte aufgestellt werden.

10. Der 1.Kommandeur hat das Recht, zu einer Vorstandssitzung Mitglieder der Avantgarde oder des Hauptvereins hinzuzuziehen, wenn deren sachverständiges Urteil zu einem Vorhaben der Avantgarde, gleich welcher Art, vom Vorstand gehört werden soll. Diese hinzugezogenen Mitglieder haben ausschließlich beratende Funktion und sind nicht stimmberechtigt.

11.  Alljährlich findet eine Haupt- und mindestens eine Avantgardenversammlung statt, in denen in der Hauptsache folgende Avantgardenangelegenheiten zu erledigen sind:

1.)  Wahl der Vorstandsmitglieder

2.)  Kassendarlegung

3.)  In der Jahreshauptversammlung wird auch ein dritter Kassenprüfer gewählt.

12.     Folgende Veranstaltungen sollten alljährlich stattfinden:

 

1. Bierkönigschieße

Alljährlich findet ein Bierkönigschießen statt. Hierbei wird in voller Uniform marschiert (alle 5 Jahre ab       2020). Es dürfen nur Mitglieder der Avantgarde ab 18 Jahre (Ausnahme: 16 Jahre nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern) am Schießen teilnehmen, die in Avantgardenuniform (oder Vereinsuniform (nur Insignien) marschiert sind.)

 

2. Bierkaiserschieße

 Das Bierkaiserschießen wird alle drei Jahre durchgeführt. Es dürfen nur ehemalige Bierkönige, sowie der amtierende Bierkönig am Schießen teilnehmen. Der amtierende Bierkaiser darf nur am Insignienschießen teilnehmen. Er ist gleichzeitig Vorstandsmitglied und somit stimmberechtigt. (Es dürfen nur Bierkönige am Endkampf teilnehmen, die noch nicht Bierkaiser waren.)

 

3. Abnahme & Grillabend

Die Abnahme sollte zwei Wochen vor dem Schützenfest stattfinden, und von einem Vorsitzenden des Vereins abgenommen werden.

 

4. Ziehen

Während des Schützenfestes des Schützenvereins sollte das „Ziehen“ von Gönnern und Freunden in die Avantgardenlaube durchgeführt werden.     Das „Ziehen“ sollte von dem Kommandeur und Offizieren durchgeführt werden. Der Kassierer soll in der Laube das „Zieh-Buch“ führen. 

 
13. Wird der König des Hauptvereins von einem aktiven Avantgardenmitglied in Avantgardenuniform gestellt, so erhält er von der Avantgarde einen Zuschuss, der sich wie folgt zusammensetzt:

bei einem Jahr aktiver Mitgliedschaft

€ 50,-

bei zwei Jahren aktiver Mitgliedschaft

€ 100,-

bei drei Jahren aktiver Mitgliedschaft

€ 200,-

Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Kassenlage es erlaubt; das heißt, ein Schützenfest muss immer seitens der Avantgarde abgesichert sein. Der Betrag für ein abgesichertes Schützenfest beträgt 2.000 €. Auch der Bierkönig der Avantgarde erhält einen Zuschuss von 50 €, für das Abholen (sollte marschiert werden, erhöht sich der Zuschuss auf 150 €). Dies ist jedoch nur unter Berücksichtigung des vorstehenden Absatzes möglich.
 
14. Es dürfen nur Avantgardisten in der Avantgardenlaube während des Schützenfestes die Vorzüge der Avantgarde nutzen, die in Avantgardenuniform mitmarschiert sind.
 
15. Änderungen dieser Richtlinien können nur in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden.
 
16. Nach der Auflösung der Avantgarde: Die Aufteilung des evtl. vorhandenen Vermögens kann nicht beschlossen werden. Dieses evtl. Vermögen geht nach Auflösung der Avantgarde in den Besitz des Hauptvereins über. Das gilt sowohl für Geld-, als auch für Sachwerte.
 

Hamm, 02.04.2022

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