1. Die Avantgarde ist eine selbstständige Abteilung innerhalb des Schützenvereins. | ||||||
2. Zweck der Avantgarde ist, die Förderung des Gemeinschaftssinns sowie die Belebung und Erhaltung alter Schützentraditionen. | ||||||
1. 3. Mitglied kann jeder ab dem 12. Lebensjahre werden und ist gleichzeitig Mitglied des Hauptvereins und muss auch den Vereinsbeitrag (ab 18 Jahre 20 € pro Jahr) zahlen. Den Jahresbeitrag der Avantgarde setzt sich wie folgt zusammen (ab 16 Jahren 5 € und ab 18 Jahre 10 € pro Jahr)
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4. Ein Avantgardist kann jederzeit aus der Avantgarde austreten. Der Austritt erfolgt schriftlich oder mündlich beim Kommandeur und befreit nicht von der Entrichtung des laufenden Jahresbeitrages. Er tritt aber nicht automatisch aus dem Hauptverein aus (separate Abmeldung erforderlich). | ||||||
5. Ein aktives bzw. passives Mitglied wird nach 10 Jahren mit einem Orden oder einer Anstecknadel geehrt (weitere Ehrungen alle 5 Jahre). Jedem Avantgardisten, der 15 Jahre der Avantgarde aktiv angehört und sich um die Avantgarde besonders verdient gemacht hat, kann die Ehrenmitgliedschaft angetragen werden. Vorschläge für eine etwaige Ehrenmitgliedschaft sind dem Vorstand der Avantgarde schriftlich einzureichen. Ein Mitglied das 50 Jahre der Avantgarde angehört wird beitragsfrei gestellt. | ||||||
6. Die Ausschließung eines Avantgardisten
kann aus nachfolgenden Gründen erfolgen
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wenn ein Avantgardist: a.) Anstand und Sitte im Vereinsleben, bei Veranstaltungen der Avantgarde oder Festlichkeiten bei anderen Vereinen gröblich verletzt, |
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7.
Der Vorstand der Avantgarde besteht aus
dem geschäftsführenden und dem erweiterten Vorstand: Zum geschäftsführenden
Vorstand gehören:
Der erweiterte Vorstand
wird zusätzlich gebildet aus dem: 1.) 1. Banneroffizier 2.) 2. Banneroffizier 3.) 3. Banneroffizier 4.) 4. Banneroffizier 5.) 2. Kassierer 6.) 2. Schriftführer 7.) Zugführer nach Bedarf 8.) jeweiliger Bierkönig 9.) jeweiliger Bierkaiser 10.) AVG-Betreuer
8.
Der Avantgardenvorstand
wird in der Jahreshauptversammlung nach folgenden
Richtlinien vorgeschlagen:
2.)
2. Kassierer
3.) 1. Schriftführer
4.) 2. Banneroffizier
5.) 4. Banneroffizier
6.)
Zugführer (bei Bedarf)
7.) Kassenprüfer
Im darauffolgenden Jahr der:
2.)
1. Kassierer
3.) 2. Schriftführer
4.) 1. Banneroffizier
5.) 2. Banneroffizier
7.) Kassenprüfer
10.
Der 1.Kommandeur hat das Recht, zu einer
Vorstandssitzung Mitglieder der Avantgarde oder des Hauptvereins hinzuzuziehen,
wenn deren sachverständiges Urteil zu einem Vorhaben der Avantgarde, gleich
welcher Art, vom Vorstand gehört werden soll. Diese hinzugezogenen Mitglieder haben
ausschließlich beratende Funktion und sind nicht stimmberechtigt.
1.) Wahl der Vorstandsmitglieder 2.) Kassendarlegung 3.) In der Jahreshauptversammlung wird auch ein
dritter Kassenprüfer gewählt.
12.
Folgende Veranstaltungen sollten
alljährlich stattfinden: 1. Bierkönigschieße Alljährlich findet ein Bierkönigschießen
statt. Hierbei wird in voller Uniform marschiert (alle 5 Jahre ab 2020). Es
dürfen nur Mitglieder der Avantgarde ab 18 Jahre (Ausnahme:
16 Jahre nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern)
am Schießen teilnehmen, die in Avantgardenuniform (oder Vereinsuniform (nur Insignien) marschiert sind.) 2. Bierkaiserschieße 3. Abnahme & Grillabend Die Abnahme sollte zwei Wochen vor dem
Schützenfest stattfinden, und von einem Vorsitzenden des Vereins abgenommen
werden.
4. Ziehen Während des Schützenfestes des
Schützenvereins sollte das „Ziehen“ von Gönnern und Freunden in die Avantgardenlaube
durchgeführt werden. Das „Ziehen“ sollte von dem Kommandeur und Offizieren
durchgeführt werden. Der Kassierer soll in der Laube das „Zieh-Buch“ führen. |
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13. Wird der König des Hauptvereins von einem
aktiven Avantgardenmitglied in Avantgardenuniform
gestellt, so erhält er von der Avantgarde einen Zuschuss, der sich wie folgt
zusammensetzt:
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Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn
die Kassenlage es erlaubt; das heißt, ein Schützenfest muss immer seitens der
Avantgarde abgesichert sein. Der Betrag für ein abgesichertes Schützenfest
beträgt 2.000 €. Auch der Bierkönig der Avantgarde erhält einen Zuschuss von 50
€, für das Abholen (sollte marschiert werden, erhöht sich der Zuschuss auf 150
€). Dies ist jedoch nur unter Berücksichtigung des vorstehenden Absatzes
möglich. |
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14. Es dürfen nur Avantgardisten in der
Avantgardenlaube während des Schützenfestes die Vorzüge der Avantgarde
nutzen, die in Avantgardenuniform mitmarschiert sind. |
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15. Änderungen dieser Richtlinien können nur in
der Jahreshauptversammlung beschlossen werden. |
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16. Nach der Auflösung der Avantgarde: Die
Aufteilung des evtl. vorhandenen Vermögens kann nicht beschlossen werden.
Dieses evtl. Vermögen geht nach Auflösung der Avantgarde in den Besitz des Hauptvereins
über. Das gilt sowohl für Geld-, als auch für Sachwerte. |
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Hamm, 02.04.2022 |