1. Die Avantgarde ist eine selbstständige Abteilung innerhalb des Schützenvereins. | ||||||||||||||||||||||||||
2. Zweck der Avantgarde ist, die Förderung des Gemeinschaftssinns sowie die Belebung und Erhaltung alter Schützentraditionen. | ||||||||||||||||||||||||||
1. 3. Mitglied kann jeder ab dem 12. Lebensjahre werden und ist gleichzeitig Mitglied des Hauptvereins und muss auch den Vereinsbeitrag (ab 18 Jahre 20 € pro Jahr) zahlen. Den Jahresbeitrag der Avantgarde setzt sich wie folgt zusammen (ab 16 Jahren 5 € und ab 18 Jahre 10 € pro Jahr)
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4. Ein Avantgardist kann jederzeit aus der Avantgarde austreten. Der Austritt erfolgt schriftlich oder mündlich beim Kommandeur und befreit nicht von der Entrichtung des laufenden Jahresbeitrages. Er tritt aber nicht automatisch aus dem Hauptverein aus (separate Abmeldung erforderlich). | ||||||||||||||||||||||||||
5. Ein aktives bzw. passives Mitglied wird nach 10 Jahren mit einem Orden oder einer Anstecknadel geehrt (weitere Ehrungen alle 5 Jahre). Jedem Avantgardisten, der 15 Jahre der Avantgarde aktiv angehört und sich um die Avantgarde besonders verdient gemacht hat, kann die Ehrenmitgliedschaft angetragen werden. Vorschläge für eine etwaige Ehrenmitgliedschaft sind dem Vorstand der Avantgarde schriftlich einzureichen. Ein Mitglied das 50 Jahre der Avantgarde angehört wird beitragsfrei gestellt. | ||||||||||||||||||||||||||
6. Die
Ausschließung eines Avantgardisten kann aus nachfolgenden Gründen
erfolgen
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wenn
ein Avantgardist: a.) Anstand und Sitte im Vereinsleben, bei Veranstaltungen der Avantgarde oder Festlichkeiten bei anderen Vereinen gröblich verletzt, |
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7.
Der Vorstand der Avantgarde
besteht aus dem geschäftsführenden und dem erweiterten Vorstand: Zum geschäftsführenden Vorstand gehören:
Der erweiterte Vorstand wird zusätzlich gebildet aus dem
8.
Der Avantgardenvorstand
wird in der Jahreshauptversammlung nach folgenden
Richtlinien vorgeschlagen:
Im darauffolgenden Jahr der:
10.
Der 1.Kommandeur hat das Recht, zu einer Vorstandssitzung
Mitglieder der Avantgarde oder des Hauptvereins hinzuzuziehen, wenn
deren sachverständiges Urteil zu einem Vorhaben der Avantgarde, gleich
welcher Art, vom Vorstand gehört werden soll. Diese hinzugezogenen
Mitglieder haben ausschließlich beratende Funktion und sind nicht
stimmberechtigt.
1.) Wahl der Vorstandsmitglieder 2.) Kassendarlegung 3.) In der Jahreshauptversammlung wird auch
ein dritter Kassenprüfer gewählt.
12.
Folgende Veranstaltungen
sollten alljährlich stattfinden: 1. Bierkönigschieße Alljährlich findet ein Bierkönigschießen statt. Hierbei wird in voller
Uniform marschiert (alle 5 Jahre ab
2020). Es dürfen nur Mitglieder der Avantgarde ab 18 Jahre
(Ausnahme: 16 Jahre nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern)
am Schießen teilnehmen, die in Avantgardenuniform (oder Vereinsuniform (nur Insignien) marschiert sind.) 2. Bierkaiserschieße 3. Abnahme & Grillabend Die Abnahme sollte zwei Wochen vor dem Schützenfest
stattfinden, und von einem Vorsitzenden des Vereins abgenommen werden.
4. Ziehen Während des Schützenfestes des Schützenvereins sollte das „Ziehen“ von
Gönnern und Freunden in die Avantgardenlaube durchgeführt werden.
Das „Ziehen“ sollte von dem Kommandeur und Offizieren durchgeführt
werden. Der Kassierer soll in der Laube das „Zieh-Buch“ führen. |
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13. Wird der König des
Hauptvereins von einem aktiven Avantgardenmitglied in
Avantgardenuniform
gestellt, so erhält er von der Avantgarde einen Zuschuss, der sich wie
folgt zusammensetzt:
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Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die
Kassenlage es erlaubt; das heißt, ein Schützenfest muss immer seitens
der Avantgarde abgesichert sein. Der Betrag für ein abgesichertes
Schützenfest beträgt 2.000 €. Auch der Bierkönig der Avantgarde erhält
einen Zuschuss von 50 €, für das Abholen (sollte marschiert werden,
erhöht sich der Zuschuss auf 150 €). Dies ist jedoch nur unter
Berücksichtigung des vorstehenden Absatzes möglich. |
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14. Es dürfen nur Avantgardisten in der
Avantgardenlaube während des Schützenfestes die Vorzüge der Avantgarde
nutzen, die in Avantgardenuniform
mitmarschiert sind. |
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15. Änderungen dieser Richtlinien können nur in der
Jahreshauptversammlung beschlossen werden. |
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16. Nach der Auflösung der Avantgarde: Die
Aufteilung des evtl. vorhandenen Vermögens kann nicht beschlossen
werden. Dieses evtl. Vermögen geht nach Auflösung der Avantgarde in den
Besitz des Hauptvereins über. Das gilt sowohl für Geld-, als auch für
Sachwerte. |
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Hamm, 02.04.2022 |