Unsere Richtlinien

 

 

1. Zugname:             E = Ehemalige

                               V = Vorstands

                               M = Mitglieder

 

2. Gründung:         Der EVM Zug wurde am 01.12.1990 gegründet

3. Beiträge:            Es wird ein monatlicher Beitrag von 6 Euro erhoben. Beiträge werden auf jeder Versammlung entrichtet.

4. Strafgelder:         Bei unentschuldigtem Fehlen wird ein Strafgeld von 5 Euro erhoben.

                             Unentschuldigtes Fehlen auf Versammlungen: 25 Euro

5. Versammlung:    Alle drei Monate sollte eine Zugversammlung stattfinden ( Januar, April, Juli, Oktober).

6. Wahlen:             In der 1.Versammlung wurden folgende Personen Gewählt.

                                1. Zugführer

                                2. Vorsitzender

                                3. Kassenwart

7. Neuaufnahme:   Neuaufnahmen bedürfen einer einstimmigen Mehrheit. Mitglied kann jedes männliche Mitglied des

                                   allgemeinen Schützenvereins 1925 werden.

8. Abstimmungen:  Bei sonstigen Abstimmungen genügt die einfache Mehrheit.

9. Zugstärke:         Die Zahl der Mitglieder wird auf max. 20 aktive Personen festgelegt.

10. Austritte:         Mitglieder, die aus dem EVM Zug austreten, haben keine Rechte mehr an den Zug.

                            Die eingezahlten Gelder bleiben Eigentum des Zuges.

  

Die Richtlinien wurden in der Januarversammlung erstellt und verabschiedet.

 

  

      59065  Hamm, den 05.01.91

 

Erweiterung der Richtlinien des EVM Zuges

 

 

zu Punkt 3 (Beiträge):   Ein Mitglied darf mit höchstens zwei Quartalsbeiträgen im Rückstand sein.

 

      59065 Hamm, den 06.04.91

 

11. Geschenke:           Jedes Mitglied des EVM Zuges bekommt zu einem runden Geburtstag, 0 am Ende, oder einem       

                                 außergewöhnlichen Ereignis, Geburt eines Kindes, Hochzeit, ein Geschenk. Der Kosten-

                                 beitrag pro Paar beträgt 15 Euro. Sollte ein Mitglied seinen Geburtstag größer feiern, und den

                                 den Zug einladen, ist ein Kostenbeitrag von 5 Euro zu entrichten.

 

12. Ausschluss:          Der Ausschluss eines Mitgliedes kann aus folgendem Grund erfolgen:

                                Grobfahrlässig dem Zug einen Schaden zufügen. Ein Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedes muss auf

                                einer Versammlung vorgetragen werden. Für den Ausschluss ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Das

                                beschuldigte Mitglied muss jedoch vorher von der Versammlung angehört werden.

 

    59065 Hamm, den 18.07.92

 

13. Zugmeisterschaft:      Die Zugmeisterschaft wird einmal im Jahr während der Vereinsmeisterschaft

                                     des Schützenvereins durchgeführt. Das Startgeld beträgt 5,00 Euro.

                                     Für unentschuldigtes Fehlen beträgt  das Strafgeld 5 Euro pro Zugmitglied,

                                     das am Schießen teilnimmt und nach der Auslosung kommende die Hälfte.

                               (10 Teilnehmer mal 5 Euro = 50 Euro Strafe)

  59065 Hamm, den 24.01.2003

14. Versammlung:          Es werden auf jeder Versammlung von jedem, ob er anwesend ist oder nicht, 10 €

                                    für Essen & Trinken eingesammelt.

 59065 Hamm, den 20.06.15

15. Zugpokal:         Sollte sich jemand zum Zugpokalschießen anmelden und dann nicht erscheinen,

                                so hat er das Startgeld für alle Mannschaften zu bezahlen.

(5 Mannschaften mal 10 Euro = 50 Euro Strafe)

59065 Hamm, den 26.06.16

Zurück