1. Zugname: E = Ehemalige
V = Vorstands
M = Mitglieder
2. Gründung: Der EVM Zug wurde am
01.12.1990 gegründet3. Beiträge: Es wird ein monatlicher Beitrag von 6 Euro erhoben. Beiträge werden auf jeder Versammlung entrichtet.
4. Strafgelder: Bei unentschuldigtem Fehlen wird ein Strafgeld von 5 Euro erhoben.
Unentschuldigtes Fehlen auf Versammlungen: 25 Euro
5. Versammlung: Alle drei Monate sollte eine Zugversammlung stattfinden ( Januar, April, Juli, Oktober).
6. Wahlen: In der 1.Versammlung wurden folgende Personen Gewählt.
1. Zugführer
2. Vorsitzender
3. Kassenwart
7. Neuaufnahme: Neuaufnahmen bedürfen einer einstimmigen Mehrheit. Mitglied kann jedes männliche Mitglied des
allgemeinen Schützenvereins 1925 werden.
8. Abstimmungen: Bei sonstigen Abstimmungen genügt die einfache Mehrheit.
9. Zugstärke: Die Zahl der Mitglieder wird auf max. 20 aktive Personen festgelegt.
10. Austritte: Mitglieder, die aus dem EVM Zug austreten, haben keine Rechte mehr an den Zug.
Die eingezahlten Gelder bleiben Eigentum des Zuges.
Die Richtlinien wurden in der Januarversammlung erstellt und verabschiedet.
59065 Hamm, den 05.01.91
Erweiterung der Richtlinien des EVM Zuges
zu Punkt 3 (Beiträge): Ein Mitglied darf mit höchstens zwei Quartalsbeiträgen im Rückstand sein.
59065 Hamm, den 06.04.91
11. Geschenke: Jedes Mitglied des EVM Zuges bekommt zu einem runden Geburtstag, 0 am Ende, oder einem
außergewöhnlichen Ereignis, Geburt eines Kindes, Hochzeit, ein Geschenk. Der Kosten-
beitrag pro Paar beträgt 15 Euro. Sollte ein Mitglied seinen Geburtstag größer feiern, und den
den Zug einladen, ist ein Kostenbeitrag von 5 Euro zu entrichten.
12. Ausschluss: Der Ausschluss eines Mitgliedes kann aus folgendem Grund erfolgen:
Grobfahrlässig dem Zug einen Schaden zufügen. Ein Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedes muss auf
einer Versammlung vorgetragen werden. Für den Ausschluss ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Das
beschuldigte Mitglied muss jedoch vorher von der Versammlung angehört werden.
59065 Hamm, den 18.07.92
13. Zugmeisterschaft: Die Zugmeisterschaft wird einmal im Jahr während der Vereinsmeisterschaft
des Schützenvereins durchgeführt. Das Startgeld beträgt 5,00 Euro.
Für unentschuldigtes Fehlen beträgt das Strafgeld 5 Euro pro Zugmitglied,
das am Schießen teilnimmt und nach der Auslosung kommende die Hälfte.
(10 Teilnehmer mal 5 Euro = 50 Euro Strafe)
59065 Hamm, den 24.01.2003
14.
Versammlung:
Es werden auf
jeder Versammlung von jedem, ob er anwesend ist oder nicht, 10 €
für Essen & Trinken eingesammelt.
15. Zugpokal: Sollte sich jemand zum Zugpokalschießen anmelden und dann nicht erscheinen,
so hat er das Startgeld für alle Mannschaften zu bezahlen.
(5 Mannschaften mal 10 Euro = 50 Euro Strafe)
59065 Hamm, den 26.06.16